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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform „E-Point“

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform „E-Point“

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(Stand: 24.11.2020)

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 7, 70565 Stuttgart (GVS), als Betreiber des Portals E-Point und deren Nutzern.
Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Nutzers wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch für den Fall, dass der Nutzer auf seine Geschäftsbedingungen Bezug nimmt oder sie an GVS übermittelt und GVS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Eine detaillierte Beschreibung der Funktionen von E-Point und der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, finden sich in Abschnitt B dieser AGB.
Betreiber der Plattform E-Point: GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 7, 70565 Stuttgart (GVS).
Nutzer: Eine durch GVS gemäß § 3 registrierte natürliche oder juristische Person, die Funktionen auf E-Point nutzen kann.
Kunde: Ein Nutzer, der aufgrund eines Rahmenvertrags bzw. einer entsprechenden Zusatzvereinbarung mit GVS berechtigt ist, Einzelverträge auf E-Point abzuschließen und Transaktionen auf E-Point zu tätigen.
Verkäufer: In Bezug auf jeden einzelnen Vertragsabschluss derjenige Vertragspartner, der sich zur Lieferung bzw. Leistung des Produktes oder der Dienstleistung verpflichtet.
Käufer: In Bezug auf jeden einzelnen Vertragsabschluss derjenige Vertragspartner, der sich zur Abnahme und Bezahlung des Produktes verpflichtet bzw. der sich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zur Bezahlung verpflichtet.
Rahmenvertrag: Der zwischen GVS und dem Nutzer abgeschlossene Rahmenvertrag für bestimmte Arten von Geschäften.
Zusatzvereinbarung: Die zwischen GVS und dem Nutzer abgeschlossene Zusatzvereinbarung für bestimmte Arten von Geschäften.
Einzelvertrag: Vertrag über einen bestimmten Geschäftsabschluss, der unter einen Rahmenvertrag fällt.
Transaktion: Abgabe einer rechtsverbindlichen Willenserklärung durch den Nutzer auf E-Point, insbesondere zum Abschluss eines Einzelvertrags, ein einzelner Vertragsabschluss.
GVS-Arbeitstage: Montag bis Freitag ohne folgende Tage: Gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg, gesetzliche Feiertage in London, 24. und 31. Dezember und Tage, an denen die kommerziellen Büros der GVS planmäßig nicht besetzt sind. 

§ 3 Registrierung

1. Voraussetzung für eine Registrierung als Nutzer ist, dass die betreffende natürliche oder juristische Person die in einem Kontaktformular geforderten Pflichtfelder wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllt. Die Registrierung einer juristischen Person bedarf der Benennung einer vertretungsberechtigten natürlichen Person. Für einen Nutzer können mehrere natürliche Personen (z.B. mehrere Mitarbeiter) registriert werden. Bei der beabsichtigten Nutzung bestimmter Funktionen, insbesondere Funktionen gemäß § 9, Ziffer 1 (Click Services) ist die Vertretungsberechtigung gegenüber GVS jeweils durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, wobei das Muster im Downloadbereich zu verwenden ist.

2. Die Registrierung ist nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erlaubt. Eine Registrierung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und damit eine Nutzung von E-Point durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer zugleich, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

3. Mit Absenden des ausgefüllten Kontaktformulars erklärt sich der Nutzer zugleich mit der Einbeziehung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung im Rahmen der Nutzung von E-Point einverstanden.

4. Nach erstmaliger Beantragung eines Zugangs erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link an die von ihm genannte E-Mail Adresse geschickt. Durch Betätigen des Aktivierungs-Links wird die Registrierung abgeschlossen und der Nutzer erhält zunächst einen Gastzugang. Dies wird dem Nutzer in einer weiteren E-Mail zusammen mit dem Username und dem Passwort mitgeteilt. Im nächsten Schritt werden die gemachten Angaben verifiziert und einem Unternehmensprofil zugeordnet. Nach erfolgreicher Verifizierung erhält der Nutzer eine Bestätigung per E-Mail und kann ab diesem Zeitpunkt alle Funktionen auf E-Point nutzen, für die sein Unternehmen bzw. er freigeschaltet ist.

5. Die Registrierung als Nutzer erfolgt entgeltfrei. Die Nutzung entgeltpflichtiger Funktionen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung besteht jeweils nicht.

6. Sofern sich nach der Registrierung geforderte Registrierungsdaten ändern, z. B. Nachname, E-Mail, Firma/ Abteilung usw., ist der betreffende Nutzer verpflichtet, GVS über die Änderung unverzüglich zu informieren.

7. Jeder Nutzer muss Benutzernamen und Passwörter geheim halten und sichern. GVS ist unverzüglich zu informieren, wenn Anzeichen dafür vorhanden sind, dass diese durch Dritte missbraucht wurden oder werden.

8. Sofern ein Nutzer E-Point für einen Zeitraum von 120 Tagen nicht benutzt, d.h. sich nicht zumindest mit seinen Registrierungsdaten auf E-Point anmeldet (Log-In), erhält er automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail verbunden mit der Bitte, sich durch Vornahme eines Log-In weiter zu aktivieren. Diese Aufforderung zum erneuten Log-In ergeht mit einer Fristsetzung von 14 Tagen verbunden mit dem Hinweis, dass bei Ablauf der Frist die Registrierung und der Account des Nutzers gelöscht werden. Die Registrierung und der Account des Nutzers werden – sofern der Nutzer kein Log-In im Rahmen der gesetzten Frist vornimmt – sodann unwiderruflich gelöscht. Die jeweils auf dem Account des Nutzers vorhandenen Daten werden daher ebenfalls unwiderruflich gelöscht. 

§ 4 Sorgfaltspflichten

1. Der Nutzer ist verpflichtet, auf dem von ihm verwendeten System ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsverfahren und -Maßnahmen einzuhalten. Er hat insbesondere alles ihm Mögliche zu tun, damit sich keine Computerviren oder andere Schadsoftware auf dem von ihm verwendeten System befinden.

2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung von E-Point äußerst sorgfältig zu handeln und dabei die besonderen mit der Verwendung des Internet einhergehenden Risiken zu berücksichtigen. Ihm obliegen insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten:

  • Die gemäß § 4 zugeteilten Sicherheitsvorkehrungen sind vertraulich zu behandeln und gegen Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Der Nutzer hat unverzüglich die Sperrung seiner Sicherheitsvorkehrungen durch GVS zu veranlassen, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von den Sicherheitsvorkehrungen erlangt hat oder haben könnte. Das Gleiche gilt, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass die Sicherheitsvorkehrungen von Dritten missbräuchlich genutzt wurden.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen gemäß § 4 sind ausschließlich auf E-Point zu verwenden. GVS wird den Nutzer außerhalb einer Benutzung von E-Point grundsätzlich nicht zur Preisgabe der Sicherheitsvorkehrungen auf fordern, insbesondere nicht per Telefon oder E-Mail.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht gespeichert werden. Insbesondere ist nach jeder Nutzung von E-Point der Cache des verwendeten Browsers zu deaktivieren oder zu löschen.
  • Der Nutzer darf seine Eingaben nur dann zur Datenübermittlung an E-Point freigeben, wenn der Browser anzeigt, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach jeder Verwendung von E-Point oder vor Verlassen seines Bildschirmarbeitsplatzes mittels der Schaltfläche „Logout“ von E-Point abzumelden.
  • Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung von E-Point oder der zugrunde liegenden Infrastruktur zur Folge haben könnten.

3. Der Nutzer ist verpflichtet, über E-Point erfolgende Mitteilungen oder Angaben der GVS unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der GVS unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls sind spätere Einwendungen gegen die Richtigkeit der Mitteilungen ausgeschlossen.

§ 5 Sicherheitsvorkehrungen (TAN-Verfahren)

1. Bei einzelnen Transaktionen, insbesondere zum Abschluss eines Einzelvertrags im Rahmen der Click Services Funktionen gemäß § 9, Ziffer 1 wird dem Nutzer zusätzlich eine Transaktionsnummer (nachfolgend TAN genannt) an die bei der Registrierung genannte E-Mail Adresse übermittelt. Erst durch Eingabe dieser für die jeweils konkret durchzuführende Transaktion und nur für einen kurzen Zeitraum gültigen TAN, kann die gewünschte Transaktion abgeschlossen werden.

2. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung der an ihn gemäß § 4 Absatz 1 übermittelten TAN, auf E-Point veranlasst werden, es sei denn, es liegt ein vom Nutzer nicht zu vertretender Missbrauch der zugeteilten Sicherheitsvorkehrungen vor.

§ 6 Sanktionen bei Verstößen, Sperrung des Accounts

1. Der Nutzer verpflichtet sich, E-Point nur in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen mit GVS, einschließlich dieser AGB, den gesetzlichen Vorschriften und den guten Sitten zu nutzen.

2. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Nutzer gegen Vereinbarungen mit GVS, einschließlich dieser AGB oder gesetzliche Vorschriften verstößt oder Rechte Dritter verletzt, oder besteht ein sonstiges berechtigtes Interesse von GVS, welches das Interesse des Nutzers am Zugang zu E-Point überwiegt, so hat GVS das Recht, den Zugang zu E-Point insgesamt oder den Zugang zu einzelnen Funktionen für diesen Nutzer zu sperren. Ein berechtigtes Interesse von GVS liegt insbesondere vor bei dem Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung von einzelnen Funktionen von E-Point. GVS behält sich ausdrücklich das Recht vor, weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer und/oder handelnde Personen geltend zu machen.

§ 7 Technische Verfügbarkeit

1. Der Anspruch des Nutzers auf Nutzung von E-Point und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik und der technischen Verfügbarkeit von E-Point.

2. GVS ist berechtigt, den Betrieb von E-Point oder einzelner Funktionen zeitweilig oder dauerhaft zu unterbrechen oder einzustellen, soweit dies aus technischen und/oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.

§ 8 Datenschutz

GVS wird die vom Nutzer im Rahmen des Nutzungsverhältnisses erhaltenen Daten nur zur Durchführung dieser Bestimmungen nutzen, verarbeiten und speichern. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung im Rahmen der Nutzung von E-Point.

B. Beschreibung der Funktionen von E-Point und der technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

§ 9 Übersicht Funktionen

Im Rahmen von E-Point sind derzeit folgende Funktionen verfügbar:

1. Click Services:

  • Markt Direkt: Handelsplattform für Spot- und Terminprodukte für Strom und Erdgas (siehe zum Verfahren bei Vertragsschluss: § 10)
  • Gas2Go 2.0: Plattform für den Abschluss von Einzelverträgen über Erdgas-Fahrplanlieferungen (siehe zum Verfahren bei Vertragsschluss: § 11).
  • Zielpreisbeschaffung: Tool zur Eintragung eines gewünschten Zielpreises für ein ausgewähltes Standardhandelsprodukt. Bei Erreichen des Zielpreises wird die Beschaffung oder Tranchenfixierung automatisch von GVS ausgeführt (siehe zum Verfahren bei Vertragsschluss: § 12)
  • Korridor-Zielpreisbeschaffung: Tool zur Eintragung eines gewünschten Korridorgrenzwertes für ein ausgewähltes Standardhandelsprodukt. Der Korridor wird dabei auf den Marktpreis zu Beginn des Beobachtungszeitraumes addiert und folgt in sinkenden Märkten dem Marktpreis. Sobald der Kurs steigt und den Korridorgrenzwert erreicht, wird die Beschaffung / Tranchenfixierung automatisch von GVS ausgeführt (siehe zum Verfahren bei Vertragsschluss: § 13)

2. Operations

  • REMIT: Bereitstellung der bilateralen REMIT-Meldungen zwischen Kunde und GVS an ACER in tabellarischer und downloadbarer Form für GVS REMIT Individual, GVS REMIT Basis, GVS REMIT Kompakt und GVS REMIT Expert. Die Meldungen gegenüber Dritten im Rahmen von GVS REMIT Expert sind nicht in E-Point abrufbar. Hierzu findet sich jedoch der Link zur entsprechenden Meldestelle (RRM).
  • BIKpool: Anzeige und Abruf der Daten des Rechnungsbilanzkreises.

3. Akademie

  • Buchung von Seminaren, Workshops und Veranstaltungen

4. Beratung

  • Kontaktformular, um Beratungsdienstleistungen anzufragen und individuelle Beratungsthemen vorzuschlagen

Die Bestimmung des Inhalts und Umfangs der in E-Point präsentierten Informationen, erfolgt durch GVS. Ein Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit bestimmter Informationen besteht nicht. Die Zugänglichkeit von Vertrags- und Rechnungsunterlagen entbindet den Nutzer nicht von eigenen Dokumentations- und Archivierungspflichten.

§ 10. Gegenstand und Verfahren bei Markt Direkt Gas und Strom (Click Services)

Über Markt Direkt können verbindliche Einzelverträge über die Lieferung von Gas bzw. Strom zwischen GVS und einem Kunden abgeschlossen werden. Der Kunde kann über Markt Direkt bestimmte Handelsprodukte sowohl kaufen als auch verkaufen (‚kaufen‘ und ‚verkaufen‘ gemeinsam als ‚handeln‘ bezeichnet). Dies erfolgt über den Abschluss eines jeweils verbindlichen Einzelvertrages zwischen GVS und dem Kunden. Dieser Einzelvertrag verpflichtet den einen Vertragspartner zur Lieferung und den anderen Vertragspartner zur Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Strom- bzw. Gaslieferungen.

Der verbindliche Abschluss des Einzelvertrages durch den Kunden erfolgt, indem der für den Kunden registrierte und für die jeweilige Art des Rechtsgeschäfts bevollmächtigte Nutzer auf die Schaltfläche „Kauf“ oder „Verkauf“ mit dem diesbezüglichen Preis klickt.

§ 11 Gegenstand und Verfahren bei Gas2Go 2.0 (Click Services)

Gas2Go 2.0 dient zum Abschluss von Einzelverträgen über Erdgas-Monatsfahrplanlieferungen unter einem Rahmenvertrag.

Monatsfahrplanlieferungen bestehen aus Gaslieferungen für einen oder mehrere Liefermonate, die nicht notwendigerweise zusammenhängen müssen. Die Lieferung in einem Monat erfolgt mit konstanter Stundenmenge in allen Stunden des jeweiligen Liefermonates.
Über eine Anfrage kann der Nutzer in Gas2Go 2.0 ein Angebot erzeugen. Hierzu verwendet der Nutzer eine Eingabemaske, die insbesondere Felder für sämtliche Monate enthält, die eine Fahrplanlieferung umfassen kann. Für jeden Monat, an dem eine Lieferung aus dem Fahrplan erfolgen soll, trägt der Nutzer die gewünschte Stundenmenge ein, die für diesen Monat gelten soll.

Außerdem muss der Nutzer insbesondere Angaben machen zu

  • Marktgebiet
  • Gasbeschaffenheit (H- oder L-Gas)
  • Lieferzeitraum
  • Bepreisungszeitraum
  • Bindefrist

Durch Betätigen einer Schaltfläche („Anfrage senden“) erfolgt die Kalkulation eines Angebotspreises durch GVS. Dieser Angebotspreis wird dem Nutzer anschließend angezeigt; der Preis gilt für sämtliche Lieferungen des jeweiligen Fahrplanes.
Der Preis ist nur gültig innerhalb der genannten Bindefrist. Das Angebot kann nur über Gas2Go 2.0 angenommen werden.
Möchte der Nutzer den kalkulierten Fahrplan zu dem angezeigten Preis bei GVS kaufen, so betätigt er die entsprechende Schaltfläche („Weiter: TAN anfordern“). In der Folge sendet GVS dem Nutzer per E-Mail eine Transaktionsnummer (TAN) an die bei GVS hinterlegte E-Mail-Adresse. Gleichzeitig erscheint eine Übersicht über den konkreten Fahrplan.
Der Nutzer muss diese TAN in das hierfür vorgesehene Feld eingeben und zur Erklärung seines Willens, diesen Fahrplan zu kaufen, auf die entsprechende Schaltfläche („Fahrplan kostenpflichtig kaufen“) klicken. Mit diesem Klick ist die Annahmeerklärung des Nutzers abgegeben. Das Geschäft kommt zustande, wenn diese Annahmeerklärung innerhalb der Bindefrist im für Gas2Go 2.0 relevanten EDV-System der GVS eingeht. Damit ist ein Einzelvertrag über den konkreten Fahrplan zwischen dem Nutzer und GVS abgeschlossen.
Nach Abschluss eines Einzelvertrages versendet GVS eine Bestätigung (Einzelvertragsbestätigung) per E-Mail mit den wesentlichen Vertragsbedingungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse. Der Nutzer hat die Einzelvertragsbestätigung zu prüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich gegenüber GVS vorzubringen. Macht der Nutzer nicht unverzüglich Einwendungen geltend, so gilt der Einzelvertrag durch die Einzelvertragsbestätigung vollständig und abschließend geregelt. Eine weitere schriftliche Formalisierung eines über Gas2Go abgeschlossenen Einzelvertrags, insbesondere die Ausfertigung und der Austausch schriftlicher Dokumente, erfolgt nicht.
Es obliegt dem Nutzer sicherzustellen, dass sämtliche Informationen, insbesondere die von GVS versandte Einzelvertragsbestätigung, bei sich intern allen Stellen rechtzeitig vorliegen, die für die Ausführung der Lieferungen und die Erfüllung des Liefervertrages zuständig sind. Bei Ausbleiben der vereinbarten Einzelvertragsbestätigung wird sich der Nutzer mit GVS telefonisch in Verbindung setzen. 

§ 12 Gegenstand und Verfahren bei Zielpreisbeschaffung (Click Services)

Zielpreis Beschaffung ist ein standardisiertes Verfahren zum Abschluss von Einzelverträgen über Gaslieferungen in Form handelbarer Produkte.

Der Kunde richtet an GVS einen bindenden Antrag auf Abschluss eines Einzelvertrages über eine Erdgaslieferung, die im Rahmen von Zielpreis Beschaffung angeboten wird (handelbare Produkte), nennt einen Zielpreis und macht Angaben zum gewünschten Gültigkeitszeitraum (insgesamt ‚Beschaffungsauftrag‘). GVS beobachtet das Preisniveau und kann das Angebot des Kunden nur innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und nur zu dem vom Kunden bestimmten Zielpreis oder einem für den Kunden günstigeren Preis annehmen.

Für die Erteilung von Beschaffungsaufträgen nutzt der Kunde die Eingabemaske. Für jedes konkrete Produkt ist ein separater Beschaffungsauftrag zu erteilen. Der Kunde füllt die in der Eingabemaske vorgesehenen Felder aus. Der Kunde überprüft seine Eingaben vor Versand auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Beschaffungsauftrag wird mit dem Anklicken der hierfür vorgesehenen Schaltfläche („Order kostenpflichtig abgeben“) wirksam. GVS bestätigt dem Kunden die Erfassung eines jeden Beschaffungsauftrages per E-Mail an die vom Kunden hierfür benannte E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestätigungen zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Zugang beim Kunden (auf diese Frist werden nur Zeiten angerechnet, die an GVS-Arbeitstagen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr verstreichen), geltend zu machen. Erfolgt auf eine Bestätigung keine Beanstandung, so gilt der Beschaffungsauftrag in jedem Fall in der durch die Bestätigung dokumentierten Form.

GVS beobachtet – insbesondere während des Beobachtungszeitraumes – laufend das Marktgeschehen. Sobald sich GVS – insbesondere aufgrund der durch die Marktbeobachtung gewonnenen Informationen – bereit und in der Lage sieht, das im jeweiligen Beschaffungsauftrag definierte Produkt zu dem angegebenen oder günstiger als der angegebene Zielpreis an den Kunden zu liefern, wird GVS das Angebot des Kunden annehmen. Diese Annahme erfolgt, indem GVS-intern die Annahmeentscheidung treffende Stelle die Information über die Angebotsannahme an andere Stellen bei GVS mitteilt und hierbei den Preis, zu dem das Angebot des Kunden angenommen wird, bezeichnet. Dieser Preis ist bei Lieferungen von GVS an den Kunden geringer als oder gleich hoch wie der dem Beschaffungsauftrag zugrundeliegende Zielpreis. Bezüglich dieser Annahmeerklärung verzichtet der Kunde auf den Zugang.

Mit dieser Annahme des Angebotes des Kunden kommt zwischen GVS und dem Kunden ein verbindlicher Einzelvertrag über Gaslieferung zustande, die von dem jeweiligen Beschaffungsauftrag umfasst ist, wobei der Gaspreis geringer als oder gleich hoch wie der dem Beschaffungsauftrag zugrundeliegende Zielpreis ist. Die Annahme durch GVS kann bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes erfolgen.

Nach Zustandekommen des Einzelvertrages informiert GVS den Kunden unverzüglich per E-Mail über das Zustandekommen des Einzelvertrages und den erreichten Gaspreis (Kaufbestätigung).
Der Kunde wird die Kaufbestätigung prüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei (3) GVS-Arbeitstagen gegenüber GVS vorbringen. Erfolgen auf eine Kaufbestätigung keine solchen Einwendungen des Kunden, so gilt das zustande gekommene Geschäft durch die Kaufbestätigung vollständig und abschließend geregelt. Eine weitere schriftliche Formalisierung eines über GVS Zielpreis Beschaffung abgeschlossenen Geschäftes erfolgt nicht.
Es wird klargestellt, dass GVS in keinem Fall verpflichtet ist, das in einem Beschaffungsauftrag enthaltene Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages über Gaslieferung zu bestimmten Preisstellungen. Preisveröffentlichungen Dritter sind für Grund und Inhalt des Zustandekommens von Einzelverträgen unbeachtlich.

§ 13 Gegenstand und Verfahren bei Korridor-Zielpreisbeschaffung (Click Services)

Korridor-Zielpreisbeschaffung ist ein Verfahren zum Abschluss von Einzelverträgen über Erdgaslieferungen in Form handelbarer Produkte.
Der Kunde richtet an GVS einen bindenden Antrag auf Abschluss eines Einzelvertrages über eine Erdgaslieferung, die im Rahmen von Korridor-Zielpreisbeschaffung angeboten wird (handelbare Produkte) für den Fall, dass der Obere Grenzwert des Korridors erreicht oder überschritten wird (Schaltfläche „Order kostenpflichtig abgeben“). Dieser bindende Antrag wird insgesamt auch als ‚Beschaffungsauftrag‘ bezeichnet und enthält insbesondere folgende Angaben:

  • Wert (in Euro/MWh) zur Bestimmung des Oberen Grenzwertes des Korridors und
  • Angaben zum gewünschten Gültigkeitszeitraum
  • das zu beobachtende handelbare Produkt

Der Korridor wird nach oben begrenzt durch den Oberen Grenzwert. Der obere Grenzwert wird mit Beginn des ersten Beobachtungszeitraumes in dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Beschaffungs-auftrages initial ermittelt. Hierzu wird der Wert der ersten Marktbeobachtung (in Euro/MWh) um den vom Kunden vorgegebenen Wert (in Euro/MWh) zur Bestimmung des Oberen Grenzwertes des Korridors erhöht.

Dieser obere Grenzwert kann sich anschließend zwar verringern, jedoch nicht erhöhen. Der obere Grenzwert verringert sich immer dann (ggf. wiederholt), wenn und sobald eine festgehaltene Marktbeobachtung einen niedrigeren Wert aufweist, als die Marktbeobachtung, die der Ermittlung des bis dahin geltenden oberen Grenzwertes zugrunde lag.
Die Verringerung wird in der Weise vollzogen, dass der bislang geltende Wert für den Oberen Grenzwert durch einen neuen (niedrigeren) Wert ersetzt wird, der sich aus der zuletzt festgehaltenen Marktbeobachtung, erhöht um den vom Kunden vorgegebenen Wert (in Euro/MWh) zur Bestimmung des Oberen Grenzwertes des Korridors, ermittelt.

GVS beobachtet im Rahmen der bei GVS hierzu eingerichteten Systeme automatisiert das Preisniveau und kann das Angebot des Kunden nur innerhalb des Gültigkeitszeitraumes annehmen.
Für die Erteilung von Beschaffungsaufträgen nutzt der Kunde die vorgegebene Eingabemaske. Für jedes konkrete Produkt ist ein separater Beschaffungsauftrag zu erteilen. Der Kunde überprüft seine Eingaben vor Versand auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Beschaffungsauftrag wird mit dem Anklicken der hierfür vorgesehenen Schaltfläche wirksam.

GVS bestätigt dem Kunden die Erfassung eines jeden Beschaffungsauftrages per E-Mail an die vom Kunden hierfür benannte E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestätigungen zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Zugang beim Kunden (auf diese Frist werden nur Zeiten angerechnet, die an GVS-Arbeitstagen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr verstreichen), geltend zu machen. Erfolgt auf eine Bestätigung keine Beanstandung, so gilt der Beschaffungsauftrag in jedem Fall in der durch die Bestätigung dokumentierten Form.

GVS beobachtet – insbesondere während des Beobachtungszeitraumes – laufend das Marktgeschehen (Preisstellungen auf verschiedenen Händler-Bildschirmen) mittels der hierfür eingesetzten automatisierten Instrumente. Für die Durchführung von GVS Korridor-Zielpreisbeschaffung sind diejenigen Marktbeobachtungen maßgeblich, die von dem bei GVS eingesetzten System im fünf-Minuten-Raster festgehalten werden. Hierbei werden alle fünf Minuten die jeweils aktuell verfügbaren besten (niedrigsten) Ask-Preisstellungen aufgezeichnet. Preisstellungen, die im Marktgeschehen zwischen zwei Beobachtungs- und Aufzeichnungszeitpunkten ggf. kurz zu verzeichnen waren, aber zu dem dann folgenden Beobachtungs- und Aufzeichnungszeitpunkt nicht mehr auf einem der beobachteten Händler-Bildschirme verfügbar waren, bleiben für Beobachtung im Sinne von GVS Korridor-Zielpreisbeschaffung außer Betracht.

Sobald

  • eine der im fünf-Minuten-Raster festgehaltenen Marktbeobachtungen den jeweils geltenden Oberen Grenzwert des Korridors erreicht oder überschreitet (die auslösenden Marktbeobachtung) und außerdem
  • bezüglich dieser festgehaltenen Marktbeobachtung der Preisabstand zwischen der besten (höchsten) Bid-Preisstellung (maßgeblich ist ebenfalls der Wert aus der festgehaltenen Marktbeobachtung bezogen auf jeweiligen Zeitpunkt) und der gegenständlichen festgehaltenen Marktbeobachtung 0,20 Euro/MWh nicht übersteigt,

erfolgt eine Systemnachricht an den Handelsbereich von GVS oder eines von GVS beauftragten Dritten unter Bezeichnung der Preisstellung aus dieser Marktbeobachtung. Daraufhin erfolgt eine (interne) Bestätigung des Handelsbereichs von GVS oder eine Bestätigung gegenüber GVS des von GVS beauftragten Dritten der Beschaffung des jeweiligen Produktes zu dem in der Systemnachricht bezeichneten Preisniveaus der auslösenden Marktbeobachtung. Die Abgabe der Bestätigung des Handelsbereichs von GVS bzw. der Zugang der der Bestätigung des von GVS beauftragten Dritten gilt als Annahme des Angebotes des Kunden durch GVS zu dem Preis des in der Systemnachricht bezeichneten Preisniveaus der auslösenden Marktbeobachtung. Preisveränderungen nach der auslösenden Marktbeobachtung sind insoweit unbeachtlich. Bezüglich dieser Annahmeerklärung verzichtet der Kunde auf den Zugang.

Mit dieser Annahme des Angebotes des Kunden kommt zwischen GVS und dem Kunden ein verbindlicher Einzelvertrag über Gaslieferung zustande, die von dem jeweiligen Beschaffungsauftrag umfasst ist, wobei der Gaspreis dem Preis des in der Systemnachricht bezeichneten Preisniveaus der auslösenden Marktbeobachtung entspricht. Die Annahme durch GVS kann bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes erfolgen.

Nach Zustandekommen des Einzelvertrages informiert GVS den Kunden unverzüglich per E-Mail über das Zustandekommen des Einzelvertrages und den erreichten Gaspreis (Kaufbestätigung).
Der Kunde wird die Kaufbestätigung prüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei (3) GVS-Arbeitstagen gegenüber GVS vorbringen. Erfolgen auf eine Kaufbestätigung keine solchen Einwendungen des Kunden, so gilt das zustande gekommene Geschäft durch die Kaufbestätigung vollständig und abschließend geregelt. Eine weitere schriftliche Formalisierung eines über GVS Korridor-Zielpreisbeschaffung abgeschlossenen Geschäftes erfolgt nicht.

Es wird klargestellt, dass GVS in keinem Fall verpflichtet ist, das in einem Beschaffungsauftrag enthaltene Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages über Gaslieferung zu bestimmten Preisstellungen. Preisveröffentlichungen Dritter sind für Grund und Inhalt des Zustandekommens von Einzelverträgen unbeachtlich. 

§ 14 Gegenstand und Verfahren bei Power2Go

Über Power2Go können verbindliche Einzelverträge über die Belieferung von Strom zwischen GVS und einem Kunden abgeschlossen werden, sofern zwischen GVS und dem Kunden ein Rahmenvertrag über die Belieferung vom Strom besteht. Der Kunde kann über Power2Go Stromprodukte in Form von Fahrplanlieferungen kaufen. Dies durch Abschluss eines jeweils verbindlichen Einzelvertrages zwischen GVS und dem Kunden. Dieser Einzelvertrag verpflichtet den einen Vertragspartner zur Lieferung und den anderen Vertragspartner zur Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Stromlieferungen. Fahrplanlieferungen bestehen für mehrere Liefermonate, die nicht notwendigerweise zusammenhängen müssen.  Die Lieferung erfolgt anhand des angefragten Stunden- oder Viertelstundenprofils.

 

Über eine Anfrage kann der Nutzer in Power2Go ein Angebot erzeugen. Hierzu verwendet der Nutzer eine Eingabemaske, in der insbesondere der gewünschte Viertelstunden- oder Stundenlastgang hochgeladen werden muss. Ergänzend muss der Nutzer Angaben zum Bespreisungszeitraum machen.

Durch Betätigen einer Schaltfläche („Anfrage senden“) erfolgt die Kalkulation eines Angebotspreises durch GVS. Dieser Angebotspreis wird dem Nutzer anschließend angezeigt; der Preis gilt für sämtliche Lieferungen des jeweiligen Fahrplanes. Der Preis ist nur gültig innerhalb der genannten Bindefrist. Das Angebot kann nur über Power2Go angenommen werden.

Möchte der Nutzer den kalkulierten Fahrplan zu dem angezeigten Preis bei GVS kaufen, so betätigt er die entsprechende Schaltfläche („Weiter: TAN anfordern“). In der Folge sendet GVS dem Nutzer per E-Mail eine Transaktionsnummer (TAN) an die bei GVS hinterlegte E-Mail-Adresse. Gleichzeitig erscheint eine Übersicht mit den Inhalten der Anfrage zum Bepreisungszeitraum, dem Lieferzeitraum und der Gesamtliefermenge.

Der Nutzer muss diese TAN in das hierfür vorgesehene Feld eingeben und zur Erklärung seines Willens, diesen Fahrplan zu kaufen, auf die entsprechende Schaltfläche („Fahrplan kostenpflichtig kaufen“) klicken. Mit diesem Klick ist die Annahmeerklärung des Nutzers abgegeben. Das Geschäft kommt zustande, wenn diese Annahmeerklärung innerhalb der Bindefrist im für Power2Go relevanten EDV-System der GVS eingeht. Damit ist ein Einzelvertrag über den konkreten Fahrplan zwischen dem Nutzer und GVS abgeschlossen.

Nach Abschluss eines Einzelvertrages versendet GVS eine Bestätigung (Einzelvertragsbestätigung) per E-Mail mit den wesentlichen Vertragsbedingungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse. Der Nutzer hat die Einzelvertragsbestätigung zu prüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich gegenüber GVS vorzubringen. Macht der Nutzer nicht unverzüglich Einwendungen geltend, so gilt der Einzelvertrag durch die Einzelvertragsbestätigung vollständig und abschließend geregelt. Eine weitere schriftliche Formalisierung eines über Power2Go abgeschlossenen Einzelvertrags, insbesondere die Ausfertigung und der Austausch schriftlicher Dokumente, erfolgt nicht.

Es obliegt dem Nutzer sicherzustellen, dass sämtliche Informationen, insbesondere die von GVS versandte Einzelvertragsbestätigung, bei sich intern allen Stellen rechtzeitig vorliegen, die für die Ausführung der Lieferungen und die Erfüllung des Liefervertrages zuständig sind. Bei Ausbleiben der vereinbarten Einzelvertragsbestätigung wird sich der Nutzer mit GVS telefonisch in Verbindung setzen.

C. Schlussbestimmungen

§ 15 Beendigung

Sowohl GVS als auch der Nutzer sind jederzeit berechtigt, durch entsprechende Erklärung in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei das Nutzungsverhältnis zu beenden. Etwaige über E-Point bis zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses wirksam geschlossene Einzelverträge bleiben von einer Beendigung des Nutzungsverhältnisses unberührt.

§ 16 Haftung

1. Die auf E-Point enthaltenen oder von GVS oder Dritten zur Verfügung gestellten oder zugänglich gemachten Daten, Kennzahlen, Studien, Kommentare, Darstellungen und sonstigen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und sind keinesfalls als Beratung zu verstehen. Weder stellen sie Empfehlungen durch GVS dar, noch enthalten sie in irgendeiner Weise eine Zusicherung oder Meinung der GVS zur etwaigen Durchführung einer Transaktion oder sonstigen Investition. Keine der auf E-Point enthaltenen Informationen ist als Angebot zum Verkauf oder als Werbung für den Kauf und Verkauf von Erdgas- und Stromprodukten zu verstehen.

2. GVS ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bemüht, für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf E-Point enthaltenen Informationen zu sorgen. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung oder Sammlung der auf E-Point enthaltenen Informationen können hierbei Fehler auftreten. Die Aussagen in den auf E-Point enthaltenen oder in oben genannter Weise zugänglich gemachten Informationen, stellen keine Garantie von GVS dar.

3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Point entstehen, haftet GVS unbeschränkt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ist die Haftung von GVS auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von GVS ausgeschlossen.

4. GVS hat auf E-Point Hyperlinks zu fremden Seiten im Internet gesetzt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht im Einflussbereich der GVS liegen. GVS hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt fremder Internetseiten. GVS macht sich die Inhalte auf verlinkten fremden Seiten nicht zu eigen und ist für diese Inhalte nicht verantwortlich.

5. Die Haftung der GVS ist ausgeschlossen, wenn der Zugriff auf E-Point nicht oder nur beschränkt möglich ist aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich der GVS liegen.

§ 17 Änderung dieser AGB

GVS behält sich das Recht vor, die in diesen AGB enthaltenen Regelungen für E-Point jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen, wenn die Änderungen oder Ergänzungen aufgrund der Einführung oder Änderung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsakten oder anderen Anordnungen von Behörden oder aufgrund von technischen Neuerungen, die die Sicherheit des Handels auf E-Point verbessern, erforderlich sind oder um dem Nutzer zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. das Produkt- und Dienstleistungsangebot für den Nutzer weiterzuentwickeln.
Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Nutzer spätestens 10 Werktage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Wird den neuen AGB nicht innerhalb von 10 Werktagen (Widerspruchsfrist) nach Zugang der Mitteilung widersprochen, so gelten diese als angenommen. GVS wird auf die Bedeutung dieser Frist in der Änderungsmitteilung nochmals gesondert hinweisen.
Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB bereits abgegebenen Angebote sowie über E-Point abgeschlossenen Einzelverträge zum Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas bleiben von der Änderung unberührt, diese unterliegen dem zum Zeitpunkt der Abgabe bzw. des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen. Im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs des Nutzers gegen Änderungen oder Ergänzungen der AGB behält sich GVS das Recht vor, das Nutzungsverhältnis insgesamt oder die Nutzung einzelner Funktionen fristgemäß zu kündigen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch, im wirtschaftlichen und technischen Erfolg, möglichst gleichkommenden Bestimmungen zu ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Nutzungsverhältnis, einschließlich dieser AGB sowie die auf Basis dieser AGB über E-Point abgeschlossenen Einzelverträge zum Rahmenvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen GVS und dem Nutzer, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Point ergeben, ist Stuttgart.

§ 20 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform, das gilt auch für Änderungen dieses Formerfordernisses.

 

Kontakt

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Tel.: +49 (0) 711 7812 5
Fax: +49 (0) 711 7812 1411
E-Mail: info(at)e-point.de

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